Bei der Konstituierung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland im Sommer 2014 hat sich der Marburger Bund als Sozialpartner des Diakonischen Werks der Ev. Kirche der Pfalz gemeldet und ein Vertreter des Marburger Bundes wurde dann auch für die Region Süd in die Arbeitsrechtliche Kommission entsandt.
Da der Marburger Bund als „Ärztegewerkschaft“ lediglich einen geringen Bruchteil der Mitarbeitenden der diakonischen Einrichtungen in der Pfalz, die den AVR.DD direkt anwenden, vertritt und somit die Voraussetzung der Entsendeordnung Dienstnehmerseite „(8) Zur Entsendung von Mitgliedern in die Arbeitsrechtliche Kommission sind nur Gewerkschaften und Mitarbeiterverbände berechtigt, die die erforderliche Mächtigkeit haben.“, nicht erfüllt, fordert der GMDW den Rücktritt des Vertreters des Marburger Bundes aus der ARK.DD.
Den Wortlaut des Briefes findet Ihr hier:
Download Rücktritt Marburger Bund