Datum: | Dienstag, 04. Juni – Freitag, 07. Juni 2024 |
Zeit: | Di, 10:00 – 18.00 h , Mi, 9.00 – 18.00 h, Do, 9.00 – 18.00 h, Fr, 9.00 – 16.30 h. |
Ort: | Ev. Familienferien- und Bildungsstätte Ebernburgverein e.V., Bad Münster am Stein, 55583 Bad Kreuznach |
Teilnehmerbeitrag: | 890,- € (Übernachtung und Verpflegung, inklusive Arbeitsmaterial) Teilnahme ohne Übernachtung ist nicht möglich! |
Teilnehmerzahl: | 15 (nach der Reihenfolge des Eingangs, wir behalten uns vor pro Einrichtung nicht mehr als 2 Teilnehmer*innen zuzulassen) |
Anmeldeschluss: | 29.März 2024 (per Post, Fax oder Mail.) |
Nach Anmeldeschluss erhalten die Teilnehmer eine Anmeldebestätigung mit der Bitte den Teilnahmebetrag zu überwiesen.
Themen:
Darstellung der Grenzen der betrieblichen Mitbestimmung und Begriffsklärungen/Definitionen
Beispiele für die Ausübung der uneingeschränkten Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten anhand einzelner Felder (z.B. Ordnung in der Dienststelle, Arbeitszeitregelungen, technische (Kontroll-)Einrichtungen, betriebliche Lohngestaltung)
Systematisches Vorgehen im Mitbestimmungsverfahren:
- Ausübung der Mitbestimmung und Durchsetzungsmöglichkeiten der Mitarbeitervertretung
- Informationsarbeit und Zusammenarbeit mit der Belegschaft
- Dienstvereinbarungen als Ergebnis der Mitbestimmung:
Abschluss von Dienstvereinbarungen:
- Form und Inhalt von Dienstvereinbarungen
- Kündigung und Nachwirkung von Dienstvereinbarungen
- Regelungsabreden (Definition; Unterschied zur Dienstvereinbarung)
Kirchengericht:
- Rechtliche Grundlagen
- Aufgaben des Verfahrens beim Kirchengericht, Verfahren der Einberufung und Grundsätze.
Die Mitarbeitervertretung muss in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten, wie z.B. bei Regelungen zur Arbeitszeit, zum Urlaubsplan, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder bei der Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden zustimmen.
Anmeldung gerne per Mail an: tino.satter@diakonissen.de
Ausschreibung & Anmeldung